Immobilienmakler und Maklerlohn

Ist ein Makler berechtigt, zum vereinbartem Maklerlohn zusätzlich die Mehrwertsteuer zu berechnen?
Nein. Auch Immobilienmakler müssen sich an die Preisangabenverordnung halten. Laut § 1 sind sie verpflichtet den Endpreis (Bruttopreis) inklusive der Mehrwertsteuer zu verlangen. Der Kunde kann davon ausgehen, dass es sich bei den Preisangaben immer um den Endpreis handelt.
siehe auch 652 BGB § 1 PAngV