Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, müssen Banken künftig gegenüber Kunden die Provisionen beim Verkauf von Fondanteilen offenlegen. Oft ist es so, dass Fondkäufer nicht nur einen, teilweise recht hohen, Ausgabeaufschlag zahlen, sondern auch noch ca. 1 Prozent der Anlagesumme als Verwaltungsgebühr einbehalten wird.
Kunden können ihr Bank auffordern, die genaue Höhe aller Kosten aufzudecken.
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