Abgeltungssteuer – was ist das

Die Abgeltungssteuer ist eine neue Steuer, die auf Kapitalerträge und Spekulationsgewinne mit Wertpapieren erhoben wird. Sie tritt in Deutschland ab dem 1. Januar 2009 in Kraft und beträgt von 25 Prozent.

Diese kommt zur Anwendung, sobald die Freistellungsbeträge von 801 Euro bei Ledigen und 1.602 Euro bei Ehepaaren überschritten sind. Zu diesen 25 Prozent kommen noch Solidaritätszuschlag und bei Kirchensteuerpflicht zusätzlich die Kirchensteuer.

Somit behalten die Kreditinstitute bis maximal 28,99 Prozent von den erzielten Bruttoerträgen ein und führen sie an die Finanzverwaltung ab. Damit ist die Steuerschuld der Anleger gegenüber dem Fiskus abgegolten. Angefallene Werbungskosten können in diesem Zusammenhang nicht mehr geltend gemacht werden. Die ausgezahlten Erträge brauchen in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden. Steuerpflichtige Bürger, die mit ihrem persönlichen Steuersatz über die 28,99 Prozent kommen, sind dadurch im Vorteil. Ihre verbleibenden Nettoerträge wären ansonsten durch den höheren Steuersatz (maximal 45 Prozent) noch geringer.

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